Flurförderzeuge

Ausbildung zum Staplerfahrer bei uns!

Sie benötigen einen Ausweis zum Fahren und Bedienen von Flurförderzeugen, genannt Stapler schein? Dann sind Sie hier an der richtigen Adresse.

Wir bilden Sie zu einem Gabelstaplerfahrer aus. Unsere Ausbildung erfolgt nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGG 925, BGV D27 und BGV A1. Um an der Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen erfüllen, optimalerweise nachgewiesen durch eine G25 Untersuchung. Gabelstaplerfahrerausbildung mit Fahrausweis gemäß BGG 925

Ziel: Erwerb des Fahrausweises für Fluförderzeuge

Voraussetzung: Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung

Dauer: 2 Tage

Teilnahme und Termine auf Anfrage

 

Sie werden in dem Lehrgang geschult z.B. über

- die rechtlichen Grundlagen

- das Unfallgeschehen

- den Aufbau und die Funktion von Flurförderzeugen

- die Antriebsarten

- die Standsicherheit

- den Betrieb allgemein

- usw.

 

Die praktische Ausbildung ist ebenfalls in verschiedene Themen gegliedert, z.B.:

- die Einweisung am Flurförderzeug

- die tägliche Einsatzprüfung

- das Lastschwerpunktdiagramm

- das Verlassen des Flurförderzeuges

- die Fahr- und Stapelübungen

- Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.

 

Jährliche Unterweisung Sicherheit am Arbeitsplatz bedeutet u. A. auch, dass jeder Fahrer von Flurförderzeugen mindestens einmal jährlich eine Sicherheitsunterweisung von seinem Unternehmen bekommen muss, dies gilt ebenso für Mitarbeiter, die in einer Arbeitnehmerüberlassung angestellt sind. Einmalige Ausbildung reicht nicht!