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Unsere Führerschein-Klassen Wir bieten unseren Fahrschülern Ausbildungen in folgenden Fahrzeugklassen an: B, BE (PKWs bis 3,5t mit oder ohne Anhänger)Klasse B - Kein Vorbesitz, (Einschluß: L, M und S), ab 18 Jahre Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zuläs- sigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).
Klasse BE - Vorbesitz Klasse B, (Einschluß: keine), ab 18 Jahre Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen.
Theoretischer Mindestunterricht: Grundstoff: bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten Klassenspezifisch: 2 Doppelstunden je 90 Minuten
Praktischer Mindestunterricht: Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten): 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße 4 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife kommen noch hinzu.
A, A unbeschränkt, A1 (Motorräder aller Klassen)
Klasse A (unbeschränkt) - Kein Vorbesitz, (Einschluß: A1 und M), ab 25/18 Jahre Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwin- digkeit von mehr als 45 km/h. Bei Erteilung vor dem 25. Lebensjahr ist die Fahrerlaubnis beschränkt auf Motorräder bis maximal 25 KW (max. 0,16 kW/kg) Motorleistung.
Theoretischer Mindestunterricht: Grundstoff: bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten
Klassenspezifisch: 4 Doppelstunden je 90 Minuten
Praktischer Mindestunterricht: 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße 4 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A (beschränkt) vor Ablauf der 2-Jahres-Frist: 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße 2 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen 1 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Klasse A1 - Kein Vorbesitz, (Einschluß: M), ab 16 Jahre Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) sowie einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von: 80 km/h für 16 - 17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre.
Mindestalter: 16 Jahre
Theoretischer Mindestunterricht: Grundstoff: bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten
Klassenspezifisch: 4 Doppelstunden je 90 Minuten
Praktischer Mindestunterricht: 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße 4 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife kommen noch hinzu.
M (Motorroller bis 50ccm und 45 km/h)
Klasse M - Kein Vorbesitz, (Einschluß: keine), ab 16 Jahre
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).
Mindestalter: 16 Jahre
Theoretischer Mindestunterricht: Grundstoff: bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten Klassenspezifisch: 2 Doppelstunden je 90 Minuten
Praktischer Mindestunterricht: Variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife kommen noch hinzu.
L (Zug- und Arbeitsmaschinen)
Klasse L - Kein Vorbesitz, (Einschluß: Keine), ab 16 Jahre Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
Mindestalter: 16 Jahre
Theoretischer Mindestunterricht: Grundstoff: bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten Klassenspezifisch: 2 Doppelstunden je 90 Minuten
Praktischer Mindestunterricht: Keine Ausbildungsfahrten vorgeschrieben.
S (Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50ccm und 45 km/h)
Klasse S - Kein Vorbesitz, (Einschluß: keine), ab 16 Jahre Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
C, CE (Kraftfahrzeuge über 3,5 t, ohne Fahrgäste)
Klasse C - Vorbesitz Klasse B, (Einschluß: C1), ab 18 Jahre Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Auch Omnibusse im Inland ohne Fahrgäste über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig.
Vorbesitz: Klasse B erforderlich
Theoretischer Mindestunterricht: Grundstoff: Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten Klassenspezifisch: 10 Doppelstunden (Vorbesitz B) je 90 Minuten 4 Doppelstunden (Vorbesitz C1 oder D1) je 90 Minuten 2 Doppelstunden (Vorbesitz D) je 90 Minuten
Praktischer Mindestunterricht: Bei Vorbesitz der Klasse B: 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße 2 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Bei Vorbesitz der Klasse C1: 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße 1 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen 1 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife kommen noch hinzu.
Klasse CE - Vorbesitz Klasse C, ab 18 Jahre Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Theoretischer Mindestunterricht: Grundstoff: bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten Klassenspezifisch: 10 Doppelstunden C & 4 Doppelstunden CE (Vorbesitz B) je 90 Minuten 2 Doppelstunden C & 4 Doppelstunden CE (Vorbesitz D) je 90 Minuten 4 Doppelstunden C & 4 Doppelstunden CE (Vorbesitz C1/D1) je 90 Minuten
Praktischer Mindestunterricht bei gemeinsamen Erwerb C & CE: Solo-Fahrzeug (Klasse C): 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße 1 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen
Zug (Klasse CE): 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße 2 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Eine Unterweisung am Fahrzeug ist zusätzlich vorgeschrieben. Variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife kommen noch hinzu.
T (Zugmaschinen bis 40 km/h)
Mindestalter: 16 Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h.
Theoretischer Mindestunterricht: Grundstoff: bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten Klassenspezifisch: 6 Doppelstunden je 90 Minuten
Praktischer Mindestunterricht: Variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife kommen noch hinzu. Eine Unterweisung am Fahrzeug ist zusätzlich vorgeschrieben. Keine Sonderfahrten.
D (Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung)
Kraftfahrzeuge --- ausgenommen Krafträder — zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Mehr Info auf Anfrage
Mofa (25 km/h)
Mindestalter: 15 Jahre
Mofa-Ausbildung: Theorie: 6 Doppelstunden je 90 Minuten Praxis: 90 Minuten Fahrausbildung Für die Mofa-Prüfbescheinigung ist das Bestehen der Theorie-Prüfung erforderlich. Eine praktische Prüfung gibt es nicht.
Checkliste (Benötigte Papiere)
Für die Abgabe Ihres Führerschein-Antrages wird folgendes benötigt:
Für alle Klassen: gültiger Personalausweis / Reisepass Biometrisches Passbild
Für die Klassen B, BE, A, A1, M, L, T: Sehtest Nachweis über Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort
Für die Klassen C und D: Augenärztliche Untersuchung Ausbildung in Erster Hilfe Ärztliche Untersuchung Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder MPU Gutachten
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