Weiterbildung

 

Weiterbildung - Allgemeine Informationen

Was hat sich geändert?

Ab dem 10.09.2008 (für die Fahrerlaubnisklassen D1 / D1E / D / DE) bzw. ab dem 10.09.2009 (für die Fahrerlaubnisklassen C1 / C1E / C / CE) muss jeder Fahrerlaubnisbesitzer alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachweisen wenn er weiterhin seine Berechtigung im gewerblichen Verkehr fahren zu dürfen, sprich sich den Status des Berufskraftfahrers nach BKrFQG erhalten will. Der Besitz der Fahrerlaubnis ist davon allerdings unabhängig.

Die Kenntnisse und Fertigkeiten die während der Ausbildung bzw. der Grundqualifikation erworben wurden, sollen im Rahmen dieser Weiterbildung aufgefrischt werden. Die Weiterbildung muss, laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), durch Teilnahme am Unterricht einer anerkannten Ausbildungsstätte durchgeführt werden. Ziel dieser Weiterbildung ist, alle Berufskraftfahrer EU weit auf dem neuesten Stand zu halten.

Wer muss an einer Weiterbildung teilnehmen?

Alle Kraftfahrer der oben genannten Fahrerlaubnis-Klassen, die zu gewerblichen Zwecken ein entsprechendes Fahrzeug führen wollen.

Wie sind die zeitlichen Regelungen?

Die Regelungen zur Weiterbildung gelten:

 Ab dem 10.09.2008 für die Fahrerlaubnis D1/D1E/D/DE

 Ab dem 10.09.2009 für die Fahrerlaubnis C1/C1E/C/CE

Neueinsteiger müssen 5 Jahre nach dem Erwerb ihrer Grundqualifikation eine erste Weiterbildung vorweisen. Hierfür sind den Behörden rechtzeitig vor Ablauf der Qualifikation die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen über die besuchten Weiterbildungslehrgänge vorzulegen.

Für alle Kraftfahrer, die die entsprechende Fahrerlaubnis schon vor Inkrafttreten der Neuregelungen erworben haben gelten dieselben Fristen zur Weiterbildung wie für Neueinsteiger. Ihnen wird jedoch die Pflicht zur Erstqualifikation erlassen, so dass deren 5 Jahresfrist jeweils zum 10.09.2008 bzw. zum 10.09.2009 beginnt. In Ausnahmefällen kann die erste Verlängerung um ein weiteres Jahr verschoben werden um eine Angleichung des Ablaufdatums der BKrFQG an das der Fahrerlaubnis zu ermöglichen.